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   VG Braunschweig, 31.07.2002 - 3 B 185/02   

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https://dejure.org/2002,38331
VG Braunschweig, 31.07.2002 - 3 B 185/02 (https://dejure.org/2002,38331)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 31.07.2002 - 3 B 185/02 (https://dejure.org/2002,38331)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - 3 B 185/02 (https://dejure.org/2002,38331)
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Wird zitiert von ... (9)

  • VG Cottbus, 09.03.2009 - 3 M 4/09

    Verwaltungsgericht setzt Vollstreckungsverfahren gegen den Landrat des

    Auch ist für das Land Brandenburg noch nicht abschließend entschieden worden, ob einem bereits zu DDR-Zeiten errichteten Gebäude überhaupt "Bestandsschutz" im Sinne der rechtlichen Regelung zukommen kann mit Blick darauf, dass in der DDR die Baufreiheit des Einzelnen nicht verfassungsrechtlich gewährleistet war (vgl. im Einzelnen dazu: OVG Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2003 - 3 B 185/02 unter Bezug auf OVG Bautzen, Beschluss vom 25. Juni 2001 - 1 B 67/01 -, SächsVBl.
  • VG Cottbus, 27.02.2018 - 3 L 530/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nutzungsuntersagung

    Des Weiteren soll verhindert werden, dass die präventive Kontrolle der Bauaufsicht unterlaufen wird und dass derjenige, der ohne Beachtung des vorgeschriebenen Verfahrens eine bauliche Anlage in Benutzung nimmt, aus diesem Verhalten Vorteile gegenüber denjenigen zieht, die das vorgeschriebene Verfahren beachten (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2003 - 3 B 185/02 - Beschluss der Kammer vom 6. Juni 2016 - 3 L 163/16 -, juris).
  • VG Cottbus, 10.08.2018 - 3 L 294/18

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Zu nennen ist vorliegend einerseits die Gefahr der negativen Vorbildwirkung, die von der illegalen Nutzung baulicher Anlagen ausgeht und andererseits die Verhinderung, dass die präventive Kontrolle der Bauaufsicht unterlaufen wird sowie, dass derjenige, der ohne Beachtung des vorgeschriebenen Baugenehmigungsverfahrens eine bauliche Anlage nutzt, aus diesem Verhalten zeitliche oder wirtschaftliche Vorteile gegenüber denjenigen zieht, die das vorgeschriebene Baugenehmigungsverfahren beachten (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2003 - 3 B 185/02 -).
  • VG Cottbus, 10.07.2020 - 3 L 133/20
    Des Weiteren soll verhindert werden, dass die präventive Kontrolle der Bauaufsicht unterlaufen wird und dass derjenige, der ohne Beachtung des vorgeschriebenen Verfahrens eine bauliche Anlage in Benutzung nimmt, aus diesem Verhalten Vorteile gegenüber denjenigen zieht, die das vorgeschriebene Verfahren beachten (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2003 - 3 B 185/02 - Beschluss der Kammer v. 24. Juni 2019 - VG 3 L 273/19 -, juris, Rn. 21).
  • VG Cottbus, 05.01.2018 - 3 L 440/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nutzungsuntersagung

    Des Weiteren soll verhindert werden, dass die präventive Kontrolle der Bauaufsicht unterlaufen wird und dass derjenige, der ohne Beachtung des vorgeschriebenen Verfahrens eine bauliche Anlage in Benutzung nimmt, aus diesem Verhalten zeitliche Vorteile gegenüber denjenigen zieht, die das vorgeschriebene Verfahren beachtet (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2003 - 3 B 185/02 - Beschluss der Kammer vom 6. Juni 2016 - 3 L 163/16 -, juris).
  • VG Cottbus, 24.06.2019 - 3 L 273/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nutzungsuntersagung

    Des Weiteren soll verhindert werden, dass die präventive Kontrolle der Bauaufsicht unterlaufen wird und dass derjenige, der ohne Beachtung des vorgeschriebenen Verfahrens eine bauliche Anlage in Benutzung nimmt, aus diesem Verhalten Vorteile gegenüber denjenigen zieht, die das vorgeschriebene Verfahren beachten (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2003 - 3 B 185/02 - Beschluss der Kammer vom 6. Juni 2016 - 3 L 163/16 -, juris).
  • VG Cottbus, 26.03.2020 - 3 L 647/19

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Des Weiteren soll verhindert werden, dass die präventive Kontrolle der Bauaufsicht unterlaufen wird und dass derjenige, der ohne Beachtung des vorgeschriebenen Verfahrens eine bauliche Anlage in Benutzung nimmt, aus diesem Verhalten Vorteile gegenüber denjenigen zieht, die das vorgeschriebene Verfahren beachten (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschl. v. 29. Januar 2003 - 3 B 185/02 - Beschl. d. Kammer v. 24. Juni 2019 - VG 3 L 273/19 -, juris, Rn. 21).
  • VG Cottbus, 28.09.2018 - 3 L 492/18

    Untersagung der Nutzung einer Grundstücksfläche als Lagerplatz für Holz;

    Das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Nutzungsuntersagung liegt hier einerseits in der Gefahr der negativen Vorbildwirkung, die von der illegalen Nutzung baulicher Anlagen ausgeht, andererseits darin zu verhindern, dass die präventive Kontrolle der Bauaufsicht unterlaufen wird sowie, dass derjenige, der ohne Beachtung des vorgeschriebenen Baugenehmigungsverfahrens eine bauliche Anlage nutzt, aus diesem Verhalten zeitliche Vorteile gegenüber denjenigen zieht, die das vorgeschriebene Baugenehmigungsverfahren beachten (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2003 - 3 B 185/02 - Beschluss der Kammer vom 19. November 2015 - VG 3 L 537/15 - und vom 6. Juni 2016 - VG 3 L 163/16 -).
  • VG Cottbus, 28.07.2020 - 3 L 282/20
    Des Weiteren soll verhindert werden, dass die präventive Kontrolle der Bauaufsicht unterlaufen wird und dass derjenige, der ohne Beachtung des vorgeschriebenen Verfahrens eine bauliche Anlage in Benutzung nimmt, aus diesem Verhalten Vorteile gegenüber denjenigen zieht, die das vorgeschriebene Verfahren beachten (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschl. v. 29. Januar 2003 - 3 B 185/02 - Beschl. d. Kammer v. 24. Juni 2019 - VG 3 L 273/19 -, juris, Rn. 21).
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